Die neue Kassensicherungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat verkündet, dass ab 01.01.2020 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt. Die KassenSichV bringt neben der Technischen Sicherheitseinrichtung(TSE) auch zusätzlich noch die Belegausgabepflicht und die Kassenmeldepflicht.
 
Belegausgabepflicht:
- Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassenbelege immer ausgegeben werden. Der Beleg kann entweder elektronisch, oder in Papierform ausgestellt werden
- Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen
 
Kassenmeldepflicht:
- Gilt auch fest ab dem 01.01.2020 und verpflichtet alle Unternehmen, welche ein elektronisches Kassensystem benutzen, diese bei der Finanzbehörde zu melden
 
TSE:
- Hier gilt offiziell eine Schonfrist bis Ende September 2020. Bei der TSE handelt es sich um eine gewisse Sicherheitseinrichtung (die Unternehmen selbst zu finanzieren haben), welche an Kassensysteme angebunden werden muss.
 
Wenn Sie von der neuen Kassensicherungsverordnung betroffen sind, sollten Sie sich noch einmal genauer informieren, da es von der Frist Ausnahmen gibt und auch noch viele Details zu dem Gesetz vorliegen.
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