Hilfestellung zur Änderung der Steuersätze zum 01.01.2021

Um die ab 01.01.2021 wirksame Rückstellung der Steuersätze auf 19% bzw. 7% umzusetzen haben wir Ihnen hier eine Hilfestellung für alle SelectLine-Versionen vor 20.3.0 bzw. für alle SelectLine-Installationen ohne Rechnungswesen (diese enthält eine Funktion um die Änderungen per Klick automatisch durchzuführen).
 
Grundsätzliche Vorgehensweise
 
Sowohl im Rechnungswesen, als auch in der Warenwirtschaft findet sich unter Stammdaten der Menüpunkt "Steuerschlüssel", über welchen sich die verschiedenen, für die Belege relevanten, Steuersätze anpassen lassen. Diese sind aktuell auf die gesenkten Steuersätze konfiguriert welche uneingeschränkt gültig sind.
 
Für jeden unten genannten Steuercode muss über den Button "Neu" ein neuer Eintrag hinzugefügt werden. Dabei müssen die Punkte "Automatikkonto", "Skontokonto" und "Nicht fällig" vom Gültigkeitssatz, der BIS ZUM 31.06.2020 gültig war, übernommen werden. Also dem letzten mit regulärem Steuersatz. Änderungsschlüssel die keinen früheren Gültigkeitssatz haben, finden Sie hier weiter unten im Dokument. Dabei ist zu beachten, dass sich die hier erwähnten Konten auf die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 beziehen. Haben Sie andere Kontennummern im Einsatz, müssen Sie eigenverantwortlich definieren, welche Konten die richtigen sind.
 
 
Änderung der Gültigkeitssätze
 
Jeder neu von Ihnen angelegte Gültigkeitssatz muss folgende Informationen erhalten:
Gültig ab 01.01.2021
Gültig bis 31.12.9999
 
Die Änderungsschlüssel müssen beibehalten und entsprechend der unten stehen den Liste bearbeitet werden. Dies hat zur Folge, dass spätere Belege, welche sich auf diesen Zeitraum beziehen, mit dem richtigen Steuersatz gerechnet werden.
 
Steuercode 12
Steuer 7%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 13
Steuer 19%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 15 (Änderungsschlüssel zu 3)
Steuer 16 % 
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 17
Steuer 7% 
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 18
Steuer 19% (hat Änderungsschlüssel 26)
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 19 
Steuer 19%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 2 
Steuer 7% (hat Änderungsschlüssel 22)
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 20
Steuer 7%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 3
Steuer 19% (hat Änderungsschlüssel 15)
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 8 
Steuer 7% (hat Änderungsschlüssel 28)
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 9
Steuer 19% (hat Änderungsschlüssel 29)
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 80 
Steuer 7%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 81
Steuer 19%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 82
Steuer 7%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 83
Steuer 19%
Konten aus Zeitraum BIS 31.06.2020 übernehmen
 
Steuercode 22 (Änderungsschlüssel zu 2)
Steuer 5%
Automatikkonto1770 (SKR03)/ 3800 (SKR04)
Skontokonto 8732(SKR03)/ 4732(SKR04)
Nicht fällig 1760(SKR03) / 3810(SKR04)
 
Steuercode 29 (Änderungsschlüssel zu 9)
Steuer 16%
Automatikkonto 1757(SKR03)/ 1405 (SKR04)
Skontokonto 3735(SKR03)/ 5735 (SKR04)
 
Steuercode 28 (Änderungsschlüssel zu 8)
Steuer 5%
Automatikkonto 1570 (SKR03)/ 1400 (SKR04)
Skontokonto 3732 (SKR03)/ 5732 (SKR04)
 
Steuercode 26 (Änderungsschlüssel zu 18) 
Steuer 16%
Erwerbssteuer 1773(SKR03)/3803 (SKR04)
Skontokonto 3749 (SKR03)/ 5749 (SKR04)
Nicht fällig 1589 (SKR03)/ 1403 (SKR04)
 
 
Mit diesen Änderungen sind Sie wieder bereit im Jahr 2021 mit den gewohnten Steuersätzen zu arbeiten. Eventuell muss noch Ihre Umsatzsteuerformularzuordnung angepasst werden, falls Sie hier Unstimmigkeiten feststellen, melden Sie sich am besten zeitnah und wir lösen gemeinsam den Knoten.
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