Brexit-Handling mit der myfactory

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU bzw. mit dem Ende der aktuellen Übergangsphase zum 31.12.2020 wird das Land nach jetzigem Kenntnisstand (Stand: 08.12.2020) ab 01.01.2021 als Drittland behandelt.
 
Ein Sonderstatus kommt dabei Nordirland als Teil des Vereinigten Königreiches zu. Nach derzeitiger Kenntnislage wird der Warenverkehr mit Nordirland zum 01.01.2021 auch weiterhin als Warenverkehr innerhalb der EU betrachtet. Dies gilt sowohl für Umsatzsteuer- als auch für Intrastat-Meldungen.
 
Sollten Sie also Geschäftsbeziehungen zu britischen Kunden unterhalten, so stellt die myfactory Ihnen hiermit einen Leitfaden zur Verfügung, der Sie auf die zu justierenden „Brexit-Stellschrauben“ innerhalb der myfactory vorbereitet. Zum Leitfaden (PDF)
 
(Quelle: www.myfactory.com)
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